Beglaubigte Übersetzung
„Mit meinem Stempel und meiner Unterschrift bestätige ich die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original – für eine zuverlässige Anerkennung im In- und Ausland.“
Kristina Seuling
Urkundenübersetzung
Ob Zeugnis, Urkunde oder offizielle Bescheinigung – amtliche Dokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung, damit sie von Institutionen, Behörden und Ämtern anerkannt werden.
Als allgemein beeidigte Übersetzerin fertige ich öffentlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen Dokumenten an, die beispielsweise von Ämtern, Gerichten oder Universitäten benötigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung, auch als bestätigte Übersetzung bezeichnet, dient der behördlichen und rechtlichen Anerkennung. Beglaubigte Übersetzungen fertige ich derzeit ausschließlich in den Sprachrichtungen Englisch ⇄ Deutsch an, und zwar für folgende amtliche Dokumente:
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Geburts- und Sterbeurkunden
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Heiratsurkunden
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Notarielle Urkunden
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Scheidungsurkunden
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Arbeitszeugnisse
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Berufs- und Abschlusszeugnisse
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Diplom- und Studienzeugnisse
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Führungszeugnisse
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Qualifikationsnachweise (z.B. Weiterbildungs- und Fortbildungszertifikate)
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Schulzeugnisse
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Bewerbungen
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Medizinische Untersuchungen
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Steuerunterlagen
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Versicherungen
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Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Aufenthaltserlaubnis
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Ausweispapiere
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Führerscheine
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Gerichtsurteile
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Handels- und Geschäftsdokumente
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Patente und Urheberrechtsdokumente
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Handelsregisterauszüge
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Gesellschaftsverträge
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Kaufverträge
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Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung
Patentübersetzung
Die Übersetzung von Dokumenten im Patentbereich ist ein junges Fachgebiet, in das ich mich dank des professionellen Weiterbildungsangebots des BDÜ eingearbeitet habe und durch erste Aufträge kontinuierlich ausbaue. Als beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin bin ich mit den juristischen Prozessen vertraut. Technisches Verständnis, Interesse an innovativen Technologien und meine Liebe zum Detail ermöglichen es mir, in diese besondere Textsorte einzutauchen und Übersetzungsaufträge mit der nötigen Sorgfalt und Genauigkeit auszuführen.
Eine ganz besondere Textsorte
Patentdokumente keine gewöhnlichen Texte – sie folgen einem hochspezifischen technischen und juristischen Schreibstil. Da es kein einheitliches weltweites Patentsystem gibt, müssen Patente in jedem Land, in dem Schutzrechte gewünscht werden, individuell angemeldet und oft in die jeweilige Landessprache übersetzt werden.
Mit meiner Mitarbeit am Übersetzungsprozess trage ich dazu bei, innovative Ideen zu schützen und die internationalen Anforderungen des Patentrechts zu erfüllen.
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Patentschriften
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Mitteilungen und Bescheide des Patentamtes
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Änderungen und Ergänzungen von Patentanmeldungen
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Korrespondenz zwischen Patentanwälten
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Technische Gutachten und weitere Dokumente