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FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um meine Übersetzungs- und Dolmetschleistungen. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren. 

Fragen zum Übersetzen

Kann ich zu übersetzende Dokumente persönlich vorbeibringen?
Ja, das ist möglich. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.

Beglaubigen Sie auch bereits angefertigte Übersetzungen?
Nein. Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache bestätige ich ausschließlich die Vollständigkeit und Richtigkeit von mir selbst erstellten Übersetzungen.

Wie viel kostet eine Übersetzung?
Ich orientiere mich im Allgemeinen an den Angaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG, §11 Honorar für Übersetzer): Grundhonorar: 1,95 Euro/Normzeile (55 Anschläge inklusive Leerzeichen). Erhöhtes Honorar: 2,15 Euro/Normzeile für nicht-elektronische oder nicht-editierbare Texte. Erhöhtes Honorar aufgrund besonderer Umstände: 2,30 Euro/Normzeile. Besondere Umstände können die häufige Verwendung von Fachausdrücken, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder schwere Lesbarkeit des Textes sein. In einigen Fällen biete ich auch Seiten- sowie Projektpreise an. Bitte fügen Sie die zu übersetzenden Dokumente Ihrer Anfrage bei, sodass ich mir umgehend einen Eindruck verschaffen kann, um Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten. 

In welche Sprachen übersetzen Sie?
Meine Übersetzungen fertige ich in der Regel nach dem Muttersprachenprinzip ins Deutsche an. Eine Ausnahme bildet Englisch: Als staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin arbeite ich sowohl ins Deutsche als auch ins Englische. Auf Anfrage fertige ich auch Übersetzungen in meine B-Sprachen an, sofern sie in meine Fachgebiete fallen. In besonderen Fällen, etwa bei komplexer Terminologie, erfolgt eine Qualitätssicherung nach dem Vier-Augen-Prinzip durch fachkundige Muttersprachler-Kollegen.

In welchen Sprachen fertigen Sie beglaubigte Übersetzungen an?
Beglaubigte Übersetzungen erstelle ich sowohl aus dem Deutschen ins Englische als auch aus dem Englischen ins Deutsche.

Wie schnell kann die Übersetzung bereitgestellt werden?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Auftragslage. Ihre Anfrage wird jedoch innerhalb von 24 Stunden beantwortet, sodass Sie schnell eine verbindliche Auskunft erhalten.

Können beglaubigte Übersetzungen digital bereitgestellt werden?
Ja, auf Anfrage stelle ich beglaubigte Dokumente gerne als PDF-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) zur Verfügung. Diese Signatur erfüllt alle rechtlichen Sicherheitsstandards und wird wie ein Original international anerkannt. Bitte informieren Sie sich jedoch vorab, ob Ihre zuständige Stelle diese Signatur akzeptiert.

​Bieten Sie auch Korrektorat oder Lektorat an?
Nein. Das Korrektorat und Lektorat übernehme ich nur in Ausnahmefällen und ausschließlich für Fachkollegen im Rahmen der Qualitätssicherung.​​

Was ist der Unterschied zwischen einem Übersetzer und einem Dolmetscher?
Ein Übersetzer überträgt schriftliche Inhalte von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Der Prozess ist schriftlich. Ein Dolmetscher hingegen überträgt gesprochene Sprache – der Prozess ist mündlich.
 
Wie viel kostet das Dolmetschen?

Die Kosten für Dolmetschleistungen lassen sich nicht pauschal beziffern, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen. In Deutschland werden Honorare in der Regel als Tagessätze vereinbart. Diese beinhalten nicht nur die eigentliche Dolmetschleistung, sondern auch die vorbereitende Einarbeitung, An- und Abreise (ggf. am Vortag), Wartezeiten sowie Reise- und Verpflegungskosten. Für Kurzeinsätze, etwa beim Notar (zzgl. Vorbereitungszeit), kann auch ein Stundenhonorar vereinbart werden. Dieses orientiert sich wie beim Gerichtsdolmetschen am JVEG (§ 11 Honorar für Sachverständige und für Dolmetscher).


In welchen Städten bieten Sie Ihre Dolmetschdienstleistungen an?
Ich dolmetsche deutschlandweit in Städten wie Bamberg, Berlin, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Leipzig, Stuttgart und Nürnberg. Auf Anfrage stehe ich auch für internationale Einsätze zur Verfügung.
 
Welche Konferenztechnik wird für das Dolmetschen benötigt?
Für Simultandolmetschen wird in der Regel mindestens eine professionelle Dolmetschkabine benötigt, abhängig von der Anzahl der Dolmetscherteams. Diese Kabine ist mit einer Dolmetscherkonsole, Kopfhörern, Mikrofonen, Beleuchtung und weiterer notwendiger Technik ausgestattet. Sollte der Veranstaltungsort keine fest installierten Kabinen bieten, unterstütze ich Sie gerne bei der Planung und Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Technikpartner, um die passende technische Lösung für Ihre Veranstaltung zu finden.
Konsekutivdolmetschen sowie Verhandlungsdolmetschen erfordern in der Regel keine aufwendige technische Ausstattung.

 
Bieten Sie Remote Simultaneous Interpreting (RSI) an?
Remote Simultaneous Interpreting (RSI), auch bekannt als Ferndolmetschen oder Videodolmetschen, biete ich nicht an.

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