
Was ist eine Apostille und wann benötige ich sie?
Für Privatpersonen
Was ist eine Apostille und wofür brauche ich sie?
Eine Apostille ist eine offizielle Bestätigung der Echtheit einer im Inland ausgestellten öffentlichen Urkunde. Sie wird durch jene Behörde ausgestellt, in dem die Urkunde errichtet wurde und sorgt dafür, dass Behörden und Institutionen im Ausland das Dokument anerkennen.
Die Apostille kann nur für Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländische öffentlicher Urkunden von der Legalisation (kurz Apostillenübereinkommen) erteilt werden und ersetzt dort die Legalisation.
Wie erhalte ich eine Apostille?
Wenn Sie für eine in Deutschland errichtete Urkunde eine Apostille benötigen, ist es entscheidend, welche Behörde die Urkunde erteilt hat.
Für Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt sind, erteilen die Regierungen die Apostillen. Die Justizbehörden sind nur dann zuständig, wenn die entsprechende Urkunde aus dem Bereich der Justiz, einschließlich der Notare, stammt.
Für die Erteilung von Apostillen für Urkunden aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (z.B. deutsche Urteile, Beschlüsse, gerichtliche Urkunden, Handelsregisterauszüge) ist in der Regel der Präsident des Land- oder Amtsgerichts zuständig, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde.
Für notarielle Urkunden (sowie Übersetzungen) erteilen die Präsidenten der Landgerichte die Apostille.
